Die verschiedenen Eigentumsformen
Je nachdem wie die finanzielle Verteilung bei Ihnen aussieht, können Sie sich für eine von drei Eigentumsformen beim Immobilienerwerb entscheiden: Alleineigentum, Gesamteigentum oder Miteigentum. Beim Alleineigentum gehört die Immobilie nur einer Person und wird im Grundbuch dementsprechend eingetragen. Die Person kann frei über das Wohneigentum verfügen, trägt dabei aber auch die alleinige Verantwortung. Wenn es sich bei der Immobilie um das gemeinsame Haus oder die gemeinsame Wohnung eines Ehepaares handelt, darf das Eigenheim nicht ohne Zustimmung des Partners verkauft werden.
Beim Gesamteigentum bringen oft mehrere Parteien (z.B. Ehepaare in Gütergemeinschaft, Erbengemeinschaften) Eigenkapital ein und die Immobilie gehört somit allen Parteien zu gleichen Teilen, unabhängig davon, wie viel Eigenkapital jemand eingebracht hat. Die Parteien können nur gemeinsam über die Immobilie verfügen und es ist nicht möglich, einzelne Anteile zu veräussern.
Beim Miteigentum bringen beide Parteien üblicherweise Eigenkapital ein und werden im Grundbuch mit der jeweiligen Eigentumsquote eingetragen. Beide Parteien können frei über ihren Anteil verfügen, tragen dabei aber auch die damit verbundenen Pflichten. Wenn ein Miteigentümer seinen Anteil verkaufen möchte, räumt das Gesetz den anderen Miteigentümern oft, aber nicht zwingend ein Vorkaufsrecht ein. Die meisten Paare oder Verheiratete entscheiden sich für das Miteigentum, da dieses im Falle einer Trennung weniger Konfliktpotenzial bedeutet und ein rechnerischer Anteil (Quote) vereinbart werden kann.