Bauhandwerkerpfandrecht
Das Bauhandwerkerpfandrecht (Art. 837 Abs. 1 Ziff. 3 ZGB) ist ein gesetzliches Grundpfandrecht in der Schweiz. Es dient dazu, die Forderungen von Handwerkern und Unternehmern für Arbeiten und Materiallieferungen an einem Gebäude oder auf einem Grundstück abzusichern.
Prüfen Sie deshalb vor einem Immobilienerwerb immer, ob ein Bauhandwerkerpfandrecht auf der Immobilie eingetragen ist. Dies können Sie beim zuständigen Grundbuchamt tun. Bei einer frisch renovierten Immobilie oder einem Neubau ist dies besonders wichtig. Im konkreten Fall heisst das: Wenn der Eigentümer, bzw. der Unternehmer die Handwerker nicht bezahlen möchte oder kann, dürfen die Handwerker ein Pfandrecht eintragen lassen und Ihre Immobilie haftet nun für die ausstehenden Zahlungen.