Die Lex Koller ist ein Schweizer Bundesgesetz, das den Kauf von Grundstücken und Immobilien durch Personen mit Wohnsitz im Ausland einschränkt.
Zweck und Grundsatz
- Der offizielle Name lautet: Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG).
- Wer keinen rechtmässigen Wohnsitz in der Schweiz hat, braucht für den Kauf einer Immobilie eine kantonale Bewilligung.
- Das Gesetz soll eine Überfremdung des heimischen Bodens verhindern und den Wohnungsmarkt vor einem übermässigen Ausverkauf an ausländische Investoren oder Käufer von reinen Ferienwohnungen schützen.
Wer ist betroffen?
- Ausländische Staatsbürger mit Wohnsitz im Ausland, Bürger aus Staaten ausserhalb der EU und EFTA ohne Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) gelten als Personen im Ausland.
- Ausländische Firmen: Juristische Personen mit Sitz im Ausland oder solche, die von Ausländern beherrscht werden.
- EU/EFTA-Bürger, diese sind von der Bewilligungspflicht befreit, wenn sie einen rechtmässigen Wohnsitz in der Schweiz haben.
Ausnahmen
- Der Erwerb von Hauptwohnungen (Erstwohnungen) ist für Personen mit gültiger Aufenthaltsbewilligung (Ausweis B oder C) frei.
- Gewerbeimmobilien wie Büros, Fabriken oder Hotels (sofern sie dem Geschäftsbetrieb dienen) benötigen keine Bewilligung.
- Bestimmte familiäre Erbgänge sind ebenfalls ausgenommen.
- Auskunft und Details regelt das Bundesamt für Justiz sowie die jeweiligen kantonalen Behörden.
Aktuelle Entwicklung
Der Schweizerische Bundesrat hat Pläne zur Verschärfung der Regeln vorgelegt. Damit soll der Immobilienerwerb für Personen im Ausland weiter eingeschränkt werden. Die Vorschläge sind Gegenstand politischer Diskussionen.